{"id":28,"date":"2019-03-22T13:32:46","date_gmt":"2019-03-22T12:32:46","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.bag-forsa.de\/?page_id=28"},"modified":"2020-05-01T08:59:04","modified_gmt":"2020-05-01T06:59:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bag-forsa.de\/de\/wir\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4 style=\"color: 0066ff;\"><\/h4>\n<h4 style=\"color: 0066ff;\">Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen\u00a0gegen sexuelle Gewalt an M\u00e4dchen* und Frauen e.V. (BAG FORSA)<\/h4>\n<h3><span style=\"color: #0066ff;\"><strong>Name, Zweck und Sitz des Vereins<\/strong><\/span><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u2028Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen gegen sexuelle Gewalt an M\u00e4dchen* und Frauen*\u201c (im Folgenden \u2019\u2019Bundesarbeitsgemeinschaft\u2019\u2019 genannt) und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin\u00a0eingetragen.<\/p>\n<p>(2) \u2028In ihm verbinden sich feministische Organisationen gegen sexuellen Missbrauch an M\u00e4dchen* und Frauen* wie Wildwasser, Notrufe, M\u00e4dchenh\u00e4user und andere. Sie leisten beraterische Arbeit zum Wohle sexuell missbrauchter M\u00e4dchen* und Frauen*, zur Verhinderung von sexueller Gewalt und zum Wohle der Gesellschaft. Ebenso k\u00f6nnen einzelne Frauen* beitreten, die sich den Vereinszielen verbunden f\u00fchlen.<\/p>\n<p>(3) \u2028Die Verbundenheit und die Zusammenarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft heben die Eigenst\u00e4ndigkeit der\u00a0Mitgliedsorganisationen nicht auf. Die Vielf\u00e4ltigkeit der Gestaltung ihrer Arbeit verpflichtet sie jedoch zu gegenseitiger\u00a0R\u00fccksichtnahme, F\u00f6rderung und Erg\u00e4nzung.<\/p>\n<p>(4) \u2028Sitz des Vereins ist Berlin.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u2028Die Bundesarbeitsgemeinschaft verfolgt mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des \u00a7 53 AO, sowie ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke der F\u00f6rderung der Bildung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie arbeitet aus feministischer und humanit\u00e4rer Verantwortung ohne parteipolitische Bindungen.<\/p>\n<p>(2) \u2028Die Bundesarbeitsgemeinschaft repr\u00e4sentiert und f\u00f6rdert Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Belangen. Insbesondere liegt ihre Aufgabe in der F\u00f6rderung, Erhaltung, Neugr\u00fcndung und Zusammenarbeit von Einrichtungen und Organisationen gegen sexuelle Gewalt, die den betroffenen M\u00e4dchen* und Frauen* Beratungs-, Bildungs- und Kommunikations-Angebote machen.<\/p>\n<p>(3) \u2028Der Zweck wird insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen erreicht:<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit<br \/>\nInformation und Vernetzung der Mitgliedsorganisationen<br \/>\nZusammenarbeit mit den Beh\u00f6rden, Verb\u00e4nden und anderen gesellschaftlichen\u2028Handlungstr\u00e4gerInnen<br \/>\nF\u00f6rderung und konzeptionelle Weiterentwicklung der fachlich-methodischen\u2028 Arbeit gegen sexuelle Gewalt<br \/>\nAus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen<br \/>\nWeckung und Entwicklung von Aktivit\u00e4ten der B\u00fcrgerInnenschaft gegen sexuelle\u2028Gewalt<br \/>\nWissenschaftliche Untersuchungen f\u00fcr die soziale Praxis<br \/>\nInternationale Zusammenarbeit<br \/>\nBeschaffung von Mitteln f\u00fcr die steuerbeg\u00fcnstigten Mitglieder zur Verwirklichung der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke i.S. d. \u00a7 2 Abs. 1 und 2 der Satzung.<\/p>\n<p>(4) \u2028Den Vorstandsmitgliedern werden ihre tats\u00e4chlichen Aufwendungen auf Nachweis ersetzt. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds kann diesem auf Beschluss des Vorstands anstelle des Aufwendungsersatzes die steuerfreie Pauschale des \u00a7 3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes ganz oder teilweise gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><span style=\"color: #0066ff;\">Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u2028Die Bundesarbeitsgemeinschaft besteht aus ordentlichen und F\u00f6rdermitgliedern. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p>(2) \u2028Ordentliches Mitglied kann werden: Jede feministische Organisation gegen sexuelle Gewalt gegen M\u00e4dchen* und Frauen*, die als mildt\u00e4tig und gemeinn\u00fctzig anerkannt ist und die eine selbstst\u00e4ndige Rechtspers\u00f6nlichkeit ist.<\/p>\n<p>(3) \u2028Die Aufnahme von Mitgliedern in die Bundesarbeitsgemeinschaft erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(4) \u2028Es besteht die M\u00f6glichkeit, F\u00f6rdermitglied des Vereins zu werden. F\u00f6rdermitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck anerkennt und dessen Durchf\u00fchrung finanziell oder ideell unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\nDie Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft zahlen Beitr\u00e4ge, die von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft bei der Bundesarbeitsgemeinschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Aufl\u00f6sung der Mitgliedsorganisation oder Tod. Der Austritt muss dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt werden. Die Erkl\u00e4rung wird zum Ende des Kalendermonats, in dem sie dem Vorstand zugeht, wirksam.<\/p>\n<p>Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung\u2028a) \u2028wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn ein Mitglied der Grundhaltung oder dem Vereinszweck zuwider handelt.\u2028b) \u2028wenn ein Mitglied mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen f\u00fcr mindestens ein Jahr nach Anmahnung im R\u00fcckstand ist, ohne dass der R\u00fcckstand ausdr\u00fccklich gestundet ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><span style=\"color: #0066ff;\">Organe der Bundesarbeitsgemeinschaft<\/span><\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\nOrgane der Bundesarbeitsgemeinschaft sind:<br \/>\nDer Vorstand<br \/>\nDie Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u2028Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und kann besondere Aufgaben unter sich verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.<\/p>\n<p>(2) \u2028Der Vorstand soll in seiner Zusammensetzung der regionalen Vielfalt seiner Mit-gliedsorganisationen Rechnung tragen und setzt sich zusammen aus Vertre\u00acte\u00acrin-nen der unterschiedlichen Organisationen. Er besteht aus mindestens drei bis zu f\u00fcnf gleichberechtigten Personen.\u2028Die Vorstandsmitglieder sind jeweils allein-vertretungsberechtigt.In ihrer Vorstandsfunktion nehmen die Vorstandsmitglieder nicht die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen wahr, der sie angeh\u00f6ren, sondern wirken f\u00fcr die Belange der gesamten Bundesarbeitsgemeinschaft und die Gesamtinteressen der Mitglieder.<\/p>\n<p>(3) \u2028Der Vorstand wird von der Mitgliedersammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zu einer ordentlichen Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte die Schatzmeisterin. Ein Nach-r\u00fccken f\u00fcr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder findet nicht statt.<\/p>\n<p>(4) \u2028Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder erschienen ist. In Eilf\u00e4llen kann die Abstimmung schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>(5) \u2028Die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte kann einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin \u00fcbertragen werden, die insoweit als besondere Vertreterin nach \u00a7 30 BGB die Bundes-arbeitsgemeinschaft vertreten kann. Sie geh\u00f6rt dem Vorstand mit beratender Stimme an. Ihre Vollmachten sind durch Dienstanweisung festzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedersammlung ist oberstes Organ des Vereins und beschlie\u00dft \u00fcber die Grunds\u00e4tze, Zielsetzungen und die inhaltliche Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft.<\/p>\n<p>(1) \u2028Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt:<br \/>\na) Die Jahresberichte entgegenzunehmen,<br \/>\nb) die Mitgliedsbeitr\u00e4ge festzusetzen,<br \/>\nc) die Entlastung des Vorstandes zu beschlie\u00dfen,<br \/>\nd) \u00fcber die \u00c4nderung der Vereinssatzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins zu beschlie\u00dfen,<br \/>\ne) die Wahlordnung f\u00fcr die Vorstandswahl zu beschlie\u00dfen und den Vorstand zu w\u00e4hlen,<br \/>\nf) \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder zu entscheiden.<\/p>\n<p>(2) \u2028Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wird von den Mitfrauen sowie den Mitgliedsvereinen ausge\u00fcbt, und zwar durch deren bevollm\u00e4chtigte Vertreterin.<\/p>\n<p>(3) \u2028Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt.<\/p>\n<p>(4) \u2028Bei der Vorstandswahl sind die Kandidatinnen mit der jeweils h\u00f6chsten Stimmenzahl gew\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl.<\/p>\n<p>(5) \u2028F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist die Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbe-h\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden gefordert werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.<\/p>\n<p>(6) \u2028Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder (unter Angabe ihrer Antr\u00e4ge) oder auf Antrag des Vorstandes ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch die Vorsitzende schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von vier Wochen und gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p>(7) \u2028Weibliche G\u00e4ste sind bei der Mitgliederversammlung zugelassen und k\u00f6nnen auf Antrag ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><span style=\"color: #0066ff;\">Sonstige Vorschriften<\/span><\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\nVon den Beschl\u00fcssen der Organe sind Niederschriften anzufertigen. Die Niederschriften der Mitgliederversammlung sind von der Protokollf\u00fchrung und der Tagungsleitung zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n(1) \u2028Die Mittel der Bundesarbeitsgemeinschaft sind nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke zu verwenden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(2) \u2028Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><br \/>\nDie Aufl\u00f6sung der Bundesarbeitsgemeinschaft kann durch eine besonders zu berufende Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Annahme des gestellten Antrags ist eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen, mindestens der H\u00e4lfte aller Mitgliedsstimmen erforderlich. Kommt die erforderliche Mitgliederzahl nicht zustande, ist eine nochmalige Mitgliederversammlung einzuberufen. In diesem Falle gen\u00fcgt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, um eine Aufl\u00f6sung der Bundesarbeitsgemeinschaft zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><br \/>\nBei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen zu jeweils gleichen Teilen an die gemeinn\u00fctzigen Vereine \/ die gemeinn\u00fctzigen Organisationen, die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen gegen sexuelle Gewalt an M\u00e4dchen und Frauen e.V., Berlin, sind und die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke, im Sinne des \u00a7 53 der Abgabenordnung, zu verwenden haben.<br \/>\nBeschlussfassung Mitgliederversammlung vom 03. April 2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen\u00a0gegen sexuelle Gewalt an M\u00e4dchen* und Frauen e.V. 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